Versicherungsunternehmen: BaFin veröffentlicht Beschwerdezahlen

Versicherungsunternehmen: BaFin veröffentlicht Beschwerdezahlen

Bei der Auswahl des richtigen Versicherers zählen Preis und Leistung, aber auch die Regulierungsfreundlichkeit im Leistungsfall. Vor dem Abschluss einer Police kann man leicht prüfen, ob der Vertragspartner auch in dieser Hinsicht top ist, denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen führt eine Beschwerdestatistik. In Streitfällen kann man sich direkt an die  Bundesanstalt wenden.

Im Rechtsschutz oder in der Berufsunfähigkeitsversicherung nützt eine Billigpolice wenig, wenn sich der Versicherer im Ernstfall querstellt und versucht, sich vor finanziellen Leistungen möglichst zu drücken. Etwa, indem er vor der endgültigen Anerkennung einer Berufsunfähigkeit immer neue ärztliche Gutachten einfordert oder bei Vollkaskoschäden am eigenen Fahrzeug zu schnell grobe Fahrlässigkeit unterstellt und den Erstattungsbetrag eigenmächtig kürzt. Um für Versicherungskunden mehr Klarheit in Sachen Regulierungsfreundlichkeit zu schaffen, veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regelmäßig eine nach Versicherungsunternehmen und -sparten aufgeschlüsselte Beschwerdestatistik. Verbraucher können sich in Streitfällen mit dem Versicherer direkt an die BaFin wenden. Für jedes Unternehmen wird die Zahl der jährlichen Verbraucherbeschwerden in der untersuchten Sparte der Gesamtzahl der Verträge des Versicherers gegenübergestellt. Aus dieser Beschwerdestatistik lässt sich leicht errechnen, wie viel Prozent der Kunden einer bestimmten Versicherung sich pro Jahr wegen Meinungsverschiedenheiten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

Die aktuellen unternehmensscharfen Beschwerdestatistiken finden man leicht unter dem Suchbegriff „Beschwerdestatistik“ auf www.bafin.de. Aktuell stehen Downloads zur Lebensversicherung, Kranken-, Kraftfahrzeug-, Unfall-, Wohngebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- und zur Rechtsschutzversicherung zur Verfügung. Anbieter, die zwar den entsprechenden Versicherungszweig betreiben, über die im Berichtsjahr aber gar keine Beschwerden eingegangen sind, erscheinen nicht in der Statistik.